Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird notwendig, wenn Sie aufgrund von Verkehrsauffälligkeit, Alkoholauffälligkeit oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr auffällig wurden und Ihnen daher der Führerschein entzogen wurde.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat Bedenken bezüglich der charakterlichen Eignung des Füherscheininhabers. Daher bekommen Sie die Möglichkeit, die Bedenken durch ein Gutachten einer zertifizierten Begutachtungsstelle ausräumen zu lassen.
Meine Aufgabe ist es, Sie in ca. 8-10 Einzelsitzungen auf dieses Gutachten vorzubereiten. Die Durchfallquote ohne Vorbereitung liegt bei ca. 80%, daher wird eine Vorbereitung auch von den Öffentlichen Stellen dringend empfohlen.
Diese Vorbereitung braucht Zeit, warten Sie mit der Vorbereitung daher bitte nicht bis kurz vor der Begutachtung. Eventuell müssen Sie über einen Zeitraum von 6 - 12 Monaten (je nach Fall) Abzinenznachweise erbringen.
Die genauen Einzelheiten und Vorgehensweise in Ihrem persönlichen Fall können wir am besten persönlich besprechen.
Die Kosten der Wiedererlangung (inkl. Antragstellung bei der Führerscheinstelle, Kosten der Begutachtungsstelle, Vorbereitung auf die Begutachtung und Abzinenznachweise) müssen selbstverständlich privat finanziert werden.